Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für das Job Festival von experience hubs räth UG (haftungsbeschränkt) - B2B

Für jobsuchende Teilnehmer:innen

1. Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Rechtsverhältnis zwischen dem Veranstalter und den Besucher:innen des Job Festivals (nachfolgend „Besucher“), die Tickets für das Job Festival erwerben.

(2) Es gelten ausschließlich diese AGB in ihrer zum Zeitpunkt des Ticketkaufs gültigen Fassung.

2. Veranstalter

(1) Veranstalter des Job Festivals ist die experience hubs räth UG (haftungsbeschränkt), Schöne Aussicht 49, 65193 Wiesbaden (nachfolgend „Veranstalter“).

(2) Vertragspartner der Besucher beim Ticketkauf ist der Veranstalter, sofern beim Ticketkauf nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.

3. Vertragsgegenstand und Ticketarten

(1) Gegenstand des Vertrages ist die Überlassung eines Besuchsrechts für das Job Festival an dem auf dem Ticket angegebenen Termin sowie ggf. die Teilnahme an zusätzlichen Programmpunkten (z. B. Masterclasses), soweit diese ausdrücklich mitgebucht wurden.

(2) Es können unterschiedliche Ticketarten (z. B. Basic, Premium, Masterclass-Tickets) mit verschiedenen Leistungsumfängen angeboten werden. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung im Buchungsprozess.

4. Preise und Zahlung

(1) Es gelten die im Zeitpunkt des Ticketkaufs auf der Buchungsseite ausgewiesenen Preise. Sämtliche Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders ausgewiesen.

(2) Die Zahlung erfolgt über die im Buchungsprozess angebotenen Zahlungsmethoden. Der Ticketversand (bzw. die Ticketfreischaltung) erfolgt nach erfolgreicher Zahlung.

5. Ticketpersonalisierung und Übertragbarkeit

(1) Tickets können personalisiert sein. Der Veranstalter ist berechtigt, beim Einlass einen Abgleich der auf dem Ticket angegebenen Daten mit einem Ausweisdokument vorzunehmen.

(2) Die Weitergabe von Tickets an andere Personen ist grundsätzlich zulässig, sofern nichts anderes ausdrücklich angegeben ist. Der/die neue Ticketinhaber:in übernimmt mit Eintritt in die Veranstaltung sämtliche sich aus diesen AGB ergebenden Rechte und Pflichten.

(3) Eine gewerbliche Weiterveräußerung von Tickets ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters ist untersagt.

6. Kein Widerrufsrecht bei Ticketkäufen

(1) Soweit es sich beim Job Festival um eine zeitgebundene Freizeitveranstaltung handelt, besteht für Ticketkäufe im Fernabsatz (z. B. online) kein gesetzliches Widerrufsrecht, da es sich um einen Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen mit festem Termin handelt.

(2) Ein vertragliches Widerrufs- oder Rückgaberecht wird durch den Veranstalter nicht eingeräumt, soweit in diesen AGB nichts Abweichendes geregelt ist.

7. Stornierung, Rückgabe und Umtausch von Tickets durch Besucher

(1) Eine Stornierung, Rückgabe oder ein Umtausch von Tickets durch den Besucher ist grundsätzlich ausgeschlossen. Gekaufte Tickets können nicht zurückgegeben werden; ein Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises besteht nicht.

(2) Der Veranstalter kann in Einzelfällen aus Kulanz eine Umbuchung oder Stornierung anbieten. Hierauf besteht jedoch kein Rechtsanspruch. Etwaige Kulanzregelungen erfolgen freiwillig und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.

8. Wechsel zwischen Ticketarten

(1) Ein Wechsel zwischen Ticketarten (z. B. Upgrade von einem Basic-Ticket auf ein Masterclass-Ticket) ist vorbehaltlich verfügbarer Kapazitäten möglich.

(2) Erfolgt ein Upgrade auf eine höherpreisige Ticketkategorie, ist die Differenz vom Besucher zu zahlen.

(3) Erfolgt ein Wechsel auf eine niedrigere Ticketkategorie, besteht kein Anspruch auf Erstattung der Preisdifferenz, es sei denn, der Veranstalter bietet dies ausdrücklich freiwillig an. In diesem Fall kann der Veranstalter eine Bearbeitungsgebühr erheben.

9. Programmänderungen, Masterclasses

(1) Der Veranstalter ist berechtigt, das Programm des Job Festivals aus organisatorischen, sicherheitsbedingten oder sonstigen sachlichen Gründen zu ändern, soweit dies den Gesamtcharakter der Veranstaltung nicht erheblich beeinträchtigt.

(2) Es besteht kein Anspruch auf die Durchführung bestimmter Programmpunkte mit einem bestimmten Inhalt, Referenten oder zu einer bestimmten Uhrzeit.

(3) Für Masterclasses und ähnliche Sonderformate gilt:

a) Es besteht kein Anspruch auf Teilnahme an genau der im Zeitpunkt der Buchung angekündigten Masterclass oder mit einem bestimmten Referenten.

b) Fällt eine Masterclass aus oder wird wesentlich verändert, kann der Veranstalter den Besucher auf eine andere, vergleichbare Masterclass umbuchen oder eine alternative Leistung anbieten.

c) Ein Anspruch auf (Teil-)Erstattung des Ticketpreises wegen Ausfalls oder Änderung einzelner Programmpunkte besteht nicht, sofern der wesentliche Gesamtzweck der Veranstaltung erhalten bleibt.

d) Sollte eine gebuchte Masterclass ersatzlos ausfallen und keine nach thematischem Schwerpunkt vergleichbare Masterclass angeboten werden können, beschränkt sich der Anspruch des Besuchers auf die Erstattung des Differenzbetrages zwischen dem gezahlten Masterclass-Ticketpreis und dem regulären Basic-Ticketpreis.

10. Absage, Abbruch oder Verlegung der Veranstaltung

(1) Wird das Job Festival vollständig abgesagt, haben Besucher grundsätzlich Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises oder – sofern gesetzlich zulässig und vom Veranstalter angeboten – auf Ausstellung eines Gutscheins in gleicher Höhe. Näheres kann der Veranstalter gesondert regeln.

(2) Im Falle einer zeitlichen oder örtlichen Verlegung der Veranstaltung behalten die Tickets ihre Gültigkeit für den Ersatztermin. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht in diesem Fall nur, wenn dem Besucher die Wahrnehmung des Ersatztermins aufgrund einer bereits bestehenden Verpflichtung oder unzumutbarer Anreise unmöglich ist.

(3) Weitergehende Ansprüche der Besucher, insbesondere Schadensersatzansprüche (z. B. für Anreise- oder Übernachtungskosten), sind – vorbehaltlich Ziffer 12 – ausgeschlossen.

11. Hausrecht, Einlass und Verhalten auf dem Gelände

(1) Der Veranstalter übt das Hausrecht auf dem Veranstaltungsgelände aus. Den Weisungen des Veranstalters und seines Ordnungspersonals ist Folge zu leisten.

(2) Der Einlass kann verweigert oder der weitere Aufenthalt untersagt werden, wenn Besucher gegen gesetzliche Vorschriften, diese AGB oder Haus- und Sicherheitsregeln verstoßen oder der geordnete Ablauf der Veranstaltung gefährdet ist. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises.

(3) Es können besondere Sicherheits-, Einlass- und Jugendschutzbestimmungen gelten, die den Besuchern rechtzeitig vor der Veranstaltung mitgeteilt werden.

12. Foto- und Videoaufnahmen

(1) Der Veranstalter ist berechtigt, im Rahmen des Job Festivals Foto- und Videoaufnahmen anzufertigen und diese zu Dokumentations- und Werbezwecken in Print- und Onlinemedien (einschließlich Social Media) zu verwenden.

(2) Soweit Besucher dadurch erkennbar abgebildet werden, erfolgt dies im Rahmen der berechtigten Interessen des Veranstalters. Widersprüche werden im gesetzlich zulässigen Rahmen berücksichtigt.

13. Haftung

(1) Der Veranstalter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.

(2) Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen haftet der Veranstalter nur, sofern eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wird. In diesem Fall ist die Haftung der Höhe nach auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Eine weitergehende Haftung des Veranstalters ist ausgeschlossen. Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.

(4) Für verlorene oder gestohlene Gegenstände der Besucher wird nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften gehaftet.

14. Datenschutz

(1) Der Veranstalter verarbeitet personenbezogene Daten der Besucher zur Abwicklung des Ticketkaufs und zur Durchführung des Job Festivals.

(2) Einzelheiten zur Datenverarbeitung ergeben sich aus der auf der Website des Veranstalters abrufbaren Datenschutzerklärung.

15. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(3) Soweit der Besucher Kaufmann ist, ist Gerichtsstand der Sitz des Veranstalters. Gesetzliche Regelungen über Verbraucherschutz und Gerichtsstände für Verbraucher bleiben unberührt.

Für Unternehmen

1. Veranstalter, Leistungszeitraum, Veranstaltungsort 

Veranstalter des Job Festivals ist die experience hubs räth UG (haftungsbeschränkt) (Adresse: Schöne Aussicht 49, 65193 Wiesbaden), im Folgenden "Veranstalter" genannt. Der Leistungszeitraum beginnt mit der Annahme der Anmeldung durch den Veranstalter und endet mit dem Abschluss der gebuchten Veranstaltung.

2. Teilnahmegebühren und Mehrwertsteuer 

Alle angegebenen Preise verstehen sich als Nettopreise. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird zusätzlich berechnet, sofern sie anfällt. Die Teilnahmegebühren sind nach Maßgabe von § 7 dieser AGB im Voraus fällig.

3. Standgrößen, Auf- und Abbau 

Die Mindeststandgröße beträgt 4 m². Eventuelle feste Einbauten oder Pfeiler innerhalb der Standfläche berechtigen nicht zur Preisminderung. Die reguläre Aufbauhöhe beträgt 2,5 m, höhere Konstruktionen bedürfen einer Genehmigung. Der Stand muss eine Stunde vor Veranstaltungsbeginn fertiggestellt sein. 

Der Erfolg der Veranstaltung hängt u.a. davon ab, dass alle Aussteller während der gesamten Dauer der Veranstaltung den Betrieb ihrer Stände aufrechterhalten. Daher ist es dem Aussteller untersagt, seinen Stand vor Beendigung der Veranstaltung ganz oder teilweise abzubauen oder zu räumen. Für den Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Aussteller gegenüber dem Veranstalter zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 1.500,00 € netto.

Der Messe- und Ausstellungsstand ist im ursprünglichen Zustand, spätestens zum für die Beendigung des Abbaus festgesetzten Termins, zurückzugeben. Nach diesem Zeitpunkt befindet sich der Aussteller automatisch mit der Rückgabe in Verzug, es sei denn, der verspätete Abbau ist nicht von ihm zu vertreten. Nach Beendigung des für den Abbau festgesetzten Termins werden nicht abgebaute Stände oder nicht abgefahrene Messe-/Ausstellungsgüter vom Veranstalter ohne weitere Mahnung auf Kosten des Ausstellers entfernt unter Ausschluss der Haftung für Verlust und Beschädigung, es sei denn, dem Veranstalter fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.

Standbau und -gestaltung müssen den gesetzlichen Vorschriften und den besonderen Vorschriften der jeweiligen Messe, insbesondere den Brandschutz-, Bauordnungs- und sonstigen Sicherheitsbestimmungen, entsprechen. Der Veranstalter kann die Beseitigung von Ausstellungsgut verlangen, welches eine erhebliche Störung des Messebetriebes oder eine Gefährdung der Sicherheit von Ausstellern und/oder Besuchern herbeiführen könnte. Kommt der Aussteller diesem Verlangen trotz Mahnung nicht unverzüglich nach, so ist der Veranstalter berechtigt, die beanstandeten Ausstellungsstücke auf Kosten und Gefahr des Ausstellers beseitigen zu lassen. 

4. Werbung 

Werbemaßnahmen müssen im Rahmen der Veranstaltungsvorgaben erfolgen. Insbesondere sind nur genehmigte akustische und optische Vorführungen erlaubt. Werbematerial darf nur am eigenen Stand verteilt werden.

5. Bildrechte 

Der Veranstalter ist berechtigt, Fotos, Videos und sonstige Aufnahmen der Veranstaltung für eigene Werbezwecke zu nutzen. Die Zustimmung hierzu wird mit der Anmeldung erteilt. Eigene Foto- oder Filmaufnahmen der Aussteller bedürfen der vorherigen Genehmigung durch den Veranstalter.

6. Anmeldung und Teilnahme 

Die Anmeldung zur Teilnahme ist verbindlich und erfolgt durch Einsendung des vollständig ausgefüllten Anmeldeformulars oder durch Nutzung der Online-Buchungssysteme des Veranstalters. 

Die Angaben auf diesem Formular bzw. der vom Veranstalter vorgegebenen anderen Online-Buchungsmöglichkeiten werden vom Veranstalter unter Berücksichtigung der Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes im automatisierten Verfahren gespeichert und im Rahmen der Erfüllung der vertraglichen Aufgaben an Dritte übermittelt. Die Anmeldung ist, unabhängig von der Zulassung, für Sie bindend, sie kann nicht mit Bedingungen und Vorbehalten versehen werden

7. Zahlungsbedingungen

Die Teilnahme setzt den vollständigen Zahlungseingang der Teilnahmegebühren vor Veranstaltungsbeginn voraus. Der Veranstalter ist berechtigt, bei nicht rechtzeitigem Zahlungseingang die Teilnahme zu verweigern bzw. den Stand anderweitig zu vergeben.

Die Zahlung der Teilnahmegebühren hat grundsätzlich als Vorkasse zu erfolgen. Der vollständige Rechnungsbetrag muss bis spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn beim Veranstalter eingehen. Bei Buchungen, die weniger als 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn erfolgen, ist der Rechnungsbetrag sofort nach Rechnungsstellung fällig. Bei ausbleibender fristgerechter Zahlung ist der Veranstalter berechtigt, die Teilnahme des Ausstellers zu verweigern und den Stand anderweitig zu vergeben. Dies lässt den Vergütungsanspruch des Veranstalters unberührt. Vertragspartner und Rechnungsempfänger ist der Besteller. Eine Teilung der Rechnung an mehrere Unteraussteller sowie nachträgliche Rechnungsänderungen werden mit einer Aufwandspauschale i. H. von 20 € pro Rechnung berechnet.

Verzugszinsen werden für Entgeltforderungen mit 9 Prozentpunkten und im Übrigen mit 5 Prozentpunkten p.a. über dem Basiszinssatz gem. § 288 BGB berechnet. Falls der Veranstalter einen höheren Verzugsschaden nachweisen kann, ist er berechtigt, diesen geltend zu machen. Dem Aussteller bleibt es vorbehalten, nachzuweisen, dass im Einzelfall kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Der Aussteller kann sich außer in den gesetzlich vorgesehenen Fällen nur mit schriftlicher Zustimmung des Veranstalters vom Vertrag lösen. Der Veranstalter kann die Erteilung der Zustimmung davon abhängig machen, ob der gemietete Stand anderweitig vermietet werden kann. Die erfolgte Neuvermietung gilt dabei als Erteilung der Zustimmung, der (Erst-) Aussteller hat jedoch die Differenz zwischen der mit ihm vereinbarten und der durch die Neuvermietung erzielten Miete sowie die beim Veranstalter aufgrund der Neuvermietung entstandenen Kosten zu tragen. Tritt der Aussteller unberechtigt von einem Vertrag zurück, so kann der Veranstalter unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, mindestens 30 Prozent der Miete für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Dieser Prozentsatz erhöht sich auf bis zu 100 % bei einem Rücktritt des Ausstellers in den wie folgt genannten Zeiträumen:

nach Vertragsabschluss 30%

6 Monate vor Veranstaltungstermin: 50%

4 Monate vor Veranstaltungstermin: 75%

3 Monate vor Veranstaltungstermin: 100%

Dem Aussteller bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten, während dem Veranstalter die Möglichkeit unbenommen bleibt, einen höheren Schaden geltend zu machen. Sollte der Stand nicht anderweitig vermietet werden können, so ist der Veranstalter berechtigt, im Interesse des Gesamtbildes der Veranstaltung einen anderen Aussteller auf den nicht bezogenen Stand zu verlegen, oder den Stand in anderer Weise zu nutzen. In diesem Fall hat der Mieter keinen Anspruch auf Minderung der Standmiete. Der Veranstalter ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Aussteller, trotz zweifacher Mahnung, offen stehende Rechnungsbeträge nicht bezahlt. In diesem Fall bleibt der Aussteller zur Zahlung der der Standmiete verpflichtet.

Promocodes sind Gutschein-Codes, die vom Veranstalter für eine bestimmte Person oder Personengruppe und/oder mit einer bestimmten Gültigkeitsdauer ausgegeben werden und zu einer Reduzierung des Preises im Bestellvorgang führen. Indem im Bestellvorgang ein Promocode verwendet wird, erklärt der Aussteller, zur Verwendung des Promocodes berechtigt zu sein.

Der Verkauf oder die sonstige Weitergabe von Promocodes an Dritte außerhalb des vom Veranstalter vorgegebenen Verwendungszwecks (zusammen auch die „Weitergabe“) ist untersagt. Einmalig nutzbare Promocodes verlieren bei Weitergabe ihre Gültigkeit und berechtigen nicht mehr zur Nutzung für Tickets im Bestellprozess. Durch entsprechende ungültige Promocodes generierte Tickets für das Job Festival berechtigen nicht zum Einlass zum entsprechenden Event. 

Werden Promocodes missbräuchlich verwendet, ist der Veranstalter berechtigt, den mittels des Promocodes getätigten Kauf bis zum Ende des Events zu stornieren (einseitiges Rücktrittsrecht) und rückabzuwickeln. Eine missbräuchliche Verwendung liegt vor, wenn ein Promocode nicht von der vorgesehenen Person oder Personengruppe oder für den vom Veranstalter vorgegebenen Verwendungszweck verwendet wird oder nicht auf dem vom Veranstalter vorgesehenen Weg dem Nutzer zur Kenntnis gelangt (z.B. durch Verkauf oder andere Weitergabe, Veröffentlichung, ein öffentliches oder nichtöffentliches Teilen in sozialen Netzwerken oder über andere Kanäle durch Dritte, zusammen die „missbräuchliche Verbreitung“). Wird dem Veranstalter eine missbräuchliche Verbreitung eines bestimmten, mehrfach nutzbaren Promocodes bekannt, wird die missbräuchliche Verwendung des entsprechenden Promocodes durch jeden Nutzer widerleglich vermutet. Ebenso kann der Veranstalter bei einer missbräuchlichen Verbreitung oder missbräuchlichen Verwendung die Nutzung des betreffenden Promocodes insgesamt vorzeitig einstellen oder sonst untersagen.

8. Zulassung, Standplatzvergabe, Untervermietung 

Der Veranstalter entscheidet über die Zulassung der Teilnehmer nach eigenem Ermessen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Teilnahme. Die finale Platzierung der Stände obliegt dem Veranstalter. 

Eine vollständige oder teilweise Untervermietung des Standes sowie das Anbieten von Waren und Dienstleistungen Dritter bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung des Veranstalters. Bei nicht genehmigter Untervermietung, sonstiger Überlassung von Standflächen an Dritte bzw. ungenehmigten Anbieten oder Verkauf von Waren oder Dienstleistungen verpflichtet sich der Aussteller, den störenden Zustand unverzüglich nach Aufforderung zu beseitigen. Der Aussteller hat in diesem Fall außerdem eine Vertragsstrafe in Höhe der vereinbarten Standmiete zu bezahlen. Bei nicht genehmigter Untervermietung bzw. Weitergabe an Dritte sind, sofern der Veranstalter nicht Räumung des Standes durch den Untermieter verlangt, vom Aussteller 50 Prozent der Standmiete zusätzlich zu entrichten.

9. Stornierung und Verlegung der Veranstaltung 

Der Veranstalter kann den Termin oder Ort der Veranstaltung aus wichtigen Gründen verlegen. Eine mehrmalige Verlegung innerhalb von 24 Monaten ist möglich und berechtigt nicht zur kostenfreien Stornierung. Eine Stornierung seitens des Teilnehmers ist ausgeschlossen.

10. Hausrecht und Ausschluss von Teilnehmern 

Der Veranstalter übt das Hausrecht aus und kann Teilnehmer oder Aussteller ausschließen, die gegen geltende Vorschriften oder Veranstaltungsregeln verstoßen.

11. Datenschutz
Der Veranstalter verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten zur Abwicklung der Ticketbestellung und des Events. Um einen höchstmöglichen Sicherheitsstandard zu erreichen, setzt der Veranstalter ein sicheres Übertragungsverfahren für die Übertragung von Ausstellerdaten ein. Die relevanten Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes werden eingehalten.

Bei einer Bewerbung für eine Masterclass werden Vor- und Nachname, Unternehmen und Position des Bewerbers an den jeweiligen Redner der Masterclass zwecks Auswahl übermittelt. Alles weitere kann in unserer Datenschutzerklärung entnommen werden.

Der Veranstalter ist berechtigt, die von dem Aussteller erhobenen Daten an mit der Durchführung der Serviceleistung beauftragte Dritte zu übermitteln, soweit dies notwendig ist, damit die geschlossenen Verträge erfüllt werden können.

Sofern und soweit der Aussteller / Besucher darin eingewilligt hat, können die vom Besucher angegebenen Daten auch zu Werbezwecken vom Veranstalter genutzt oder Dritten (etwa Aussteller) übermittelt werden. Der Besucher kann seine Einwilligung dabei jederzeit gegenüber dem Veranstalter widerrufen (E-Mail an: hallo@experiencehubs.de).

12. Haftung und Versicherung 

Der Veranstalter haftet nicht für Verlust oder Beschädigung von Eigentum der Teilnehmer. Aussteller haften für Schäden, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen verursachen.

13. Gerichtsstand und anwendbares Recht 

Gerichtsstand ist Wiesbaden. Es gilt deutsches Recht.

14. Schlussbestimmungen 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt. Abweichungen und mündliche Nebenabreden bedürfen der Schriftform, möglich auch als E-Mail oder digitale Vereinbarung.

Stand: 11. Januar 2026